Es kann sein, dass in Ihren Einkünften Beträge wie z.B. Veräußerungs- oder Sanierungsgewinne enthalten sind, die die SVA herausrechnen kann. Worum genau es sich hierbei handelt, können Sie hier nachlesen.
Sie können außerdem die Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage beantragen. Erfahren Sie auf den folgenden Seiten mehr.
Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage
Hinaufsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage