Die SVA unterscheidet zwischen Mindest- und Höchstbeiträgen.
Erfahren Sie zudem etwas über die vorläufige Berechnung und über die endgültige Berechnung Ihrer Beiträge!
Die Beiträge sind nach dem Gesetz festgelegt. Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung werden mittels einer eigenen Formel berechnet - wie das funktioniert erfahren Sie in den nachfolgenden Kapiteln.
Vorläufige Berechnung der Beiträge
Mindestbeiträge und Höchstbeiträge