Die Krankenversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) unterscheidet in der Art der Leistungserbringung zwischen Geld- und Sachleistungen. Diese Unterscheidung geht bis in die Anfänge der Krankenversicherung zurück. Erfahren Sie hier, wie sich der Aufenthalt in einem Spital für Sach- und Geldleistungsberechtigte unterscheidet.
Behandlungen im Spital
Sie müssen wegen Krankheit oder Unfall ins Spital? Die SVA sorgt für Sie vor.
Sachleistungsberechtigte
Geldleistungsberechtigte