Die Schwangerschaft ist ein natürliches und erfreuliches Ereignis
für Sie. Bitte denken Sie daran, sich aus Vorsorgegründen während dieser Zeit
regelmäßig ärztlich betreuen zu lassen. Das spezielle Untersuchungsprogramm im
Rahmen des Mutter-Kind-Passes bietet Ihnen eine umfassende ärztliche Versorgung
bis zur Geburt, aber auch während den ersten Lebensjahren Ihres Kindes.
Ihr behandelnder Arzt stellt den voraussichtlichen
Entbindungstermin fest und trägt diesen in Ihren Mutter-Kind-Pass ein. Senden
Sie diese Bestätigung dann bitte an Ihre SVA Landesstelle.
Welche Leistungen erhalten Sie von Ärzten?
Ärztlicher Beistand
- Ab Eintritt des Versicherungsfalls der Mutterschaft ist ärztlicher Beistand bei üblichen Schwangerschaftsbeschwerden bei unseren Vertragsärzten für Sie kostenlos. Für zusätzlich erforderliche Krankenbehandlungen müssen wir hingegen einen Selbstbehalt von 20% (bzw. 10%) verrechnen.
- Im Interesse der Gesundheit von Mutter und Kind sind „Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen“ für alle anspruchsberechtigten Frauen der Gewerblichen Sozialversicherung kostenlos vorgesehen. Dies umfasst fünf Untersuchungen während der Schwangerschaft, neun Untersuchungen für das Kind nach der Geburt bis zum 62. Lebensmonat. Für diese Untersuchungen bezahlen Sie keinen Selbstbehalt.
- Die Untersuchungen können Sie und Ihr Kind bei
Vertragsärzten und Vertragseinrichtungen in Anspruch nehmen. Wählen Sie einen
Arzt, mit dem wir keinen Vertrag haben, erhalten Sie einen Kostenersatz in Höhe
des Vertragstarifes.
Hier finden Sie mehr Informationen zum Mutter-Kind-Pass
Medikamente
- Für Medikamente müssen Sie pro Packung die Rezeptgebühr von EUR 6,10 bezahlen.
Heilbehelfe
- Dazu gehören etwa die Kosten für Schwangerschaftsmieder oder Stützstrümpfe, aber beispielsweise auch Leihgebühren für Babywaage oder Milchpumpe.
- Der Selbstbehalt beträgt 20 Prozent, mindestens aber EUR 34,80.
Transportkosten
- Die notwendigen Transportkosten übernehmen wir bis zur nächstgelegenen geeigneten Behandlungsstelle. Bitte lassen Sie durch einen ärztlichen Transportauftrag von Ihrem behandelnden Arzt bestätigen, dass der Transport notwendig ist.
- Für den Transport zur Entbindung benötigen Sie
keinen ärztlichen Transportauftrag.
Welche Leistungen erhalten Sie von Hebammen?
Betreuung durch Hebammen
- Beratung der Schwangeren und Untersuchungen in der Hebammenordination
- Betreuung bei der Geburt oder Geburtshilfe bei Hausgeburten
- Hausbesuche (durch die nächstgelegene Hebamme)
- Pflege der Wöchnerin und des Säuglings
Wir übernehmen Kosten im Zusammenhang mit
- Hausgeburten
- ambulanten Entbindungen,
- nach vorzeitiger Entlassung aus einem
Krankenhaus.
Bei SVA Vertragshebammen entstehen keine Kosten für Sie. Wahlhebammen müssen Sie hingegen vorerst direkt bezahlen. Danach erstatten wir Ihnen 80 Prozent der tariflich vereinbarten Kosten.
Bitte beachten Sie, dass wir für folgende Leistungen keine Kosten übernehmen:
- Geburtsvorbereitung
- Geburt im Krankenhaus durch Ihre betreuende Hebamme
- Rückbildungsgymnastik