Haben Sie Ihre selbständige
Tätigkeit beendet und keine andere berufliche Tätigkeit in Aussicht? Dann haben
Sie vielleicht Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe etc.).
Dieser Anspruch kann entweder aus
einem früheren Dienstverhältnis bestehen, oder Sie haben während Ihrer
selbständigen Tätigkeit die freiwillige Arbeitslosenversicherung abgeschlossen.
Nähere Informationen zu den
Voraussetzungen und Leistungen aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung
finden Sie unter Arbeitslosenversicherung.