Schaffen Sie es nicht, die
Beiträge bis zur Fälligkeit oder – wie im Kapitel Zahlungsengpässe beschrieben –
innerhalb der Nachfrist vollständig zu bezahlen, müssen wir Sie leider mahnen.
Können wir auch daraufhin
keinen Zahlungseingang feststellen, sind wir gezwungen, ein Exekutionsverfahren
beim Bezirksgericht einzuleiten.
Diese Konsequenzen verursachen
nicht nur Unannehmlichkeiten, sondern auch teils erhebliche Mehrkosten wie
Verzugszinsen, Mahn- und Gerichtsgebühren.
Wir empfehlen daher bei
vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten, unbedingt mit Ihrer Landesstelle
Kontakt aufzunehmen! Die Mitarbeiter bemühen sich im Rahmen ihrer
Möglichkeiten, eine für beide Seiten akzeptable Vereinbarung zu treffen.
Bitte beachten Sie, dass wir
aufgrund der zwingenden Gesetzeslage keine Möglichkeit haben, Beiträge zur
Sozialversicherung nachzulassen!
Nähere Informationen zu den
Verzugszinsen und Zahlungsvereinbarungen finden Sie auf den beiden Informationsblättern in der Linkbox.