Sie sind nach dem
Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) sozialversichert, wenn Sie eine
selbständige betriebliche Tätigkeit ausüben, für die es keinen Gewerbeschein
gibt. Beispiele dafür sind Kunstschaffende, Vortragende oder Physiotherapeuten.
Genauer formuliert erfüllen
Sie folgende Voraussetzungen:
- Sie sind aufgrund dieser Tätigkeit nicht bereits nach einer anderen Bestimmung pflichtversichert (z. B. nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz - ASVG oder Freiberuflichen Sozialversicherungsgesetz - FSVG).
- Sie erzielen aus dieser Tätigkeit steuerliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb und/oder Einkünfte aus selbständiger Arbeit.
- Ihre Einkünfte liegen (inklusive allenfalls vorgeschriebener Sozialversicherungsbeiträge) über einem bestimmten Grenzbetrag.
Die genauen Erklärungen
finden Sie im Kapitel Versicherung und Beiträge unter dem Punkt
Voraussetzungen und Umfang.
Die soziale Absicherung umfasst
die
- Pensionsversicherung
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung bei der Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA)
- Selbständigenvorsorge
Nähere Informationen zu diesen Punkten finden Sie in der Broschüre und den beiden Infoblättern rechts in der Linkbox.