Schaffen Sie es nicht, die
Beiträge bis zur Fälligkeit oder – wie unter Zahlungsengpässe
beschrieben – innerhalb der Nachfrist vollständig zu bezahlen, müssen wir Sie
leider mahnen.
Können wir auch daraufhin
keinen Zahlungseingang feststellen, sind wir gezwungen, ein Exekutionsverfahren
beim Bezirksgericht einzuleiten.
Diese Konsequenzen
verursachen nicht nur Unannehmlichkeiten, sondern auch teils erhebliche
Mehrkosten, wie Verzugszinsen, Mahn- und Gerichtsgebühren.
Wir empfehlen daher bei
vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten, unbedingt mit Ihrer Landesstelle
Kontakt aufzunehmen! Die Mitarbeiter bemühen sich im Rahmen ihrer
Möglichkeiten, eine für beide Seiten akzeptable Vereinbarung zu treffen.
Bitte beachten Sie, dass wir
aufgrund der zwingenden Gesetzeslage keine Möglichkeit haben, Beiträge zur
Sozialversicherung nachzulassen!
Nähere Informationen zu den
Verzugszinsen und Zahlungsvereinbarungen finden Sie auf den beiden
Informationsblättern in der Linkbox.