Für eine österreichische Pension müssen Sie eine bestimmte Anzahl von Versicherungsmonaten erreichen (Mindestversicherungszeit). Wie viele Monate Sie brauchen und welche sonstigen Voraussetzungen notwendig sind, erfahren Sie hier.
Falls Sie in Österreich nicht genügend Versicherungsmonate erworben haben, können wir auch Versicherungszeiten im Ausland für die Erfüllung der Mindestversicherungszeit dazurechnen.
Wir können aber
nur Zeiten aus Staaten berücksichtigen, mit denen Österreich Verträge im Bereich der Pensionsversicherung
abgeschlossen hat! Wenn Sie in einem Staat erwerbstätig waren, mit dem kein
Vertrag besteht, können wir diese Zeiten nicht für den Anspruch in Österreich
dazuzählen. Mit welchen
Staaten Verträge in der Pensionsversicherung bestehen, erfahren Sie hier
Beispiel: Sie waren zwölf Jahre in Österreich selbständig. Zuvor haben Sie in Australien fünf Jahre als Angestellter gearbeitet.
Damit Sie eine Alterspension in Österreich erhalten können, benötigen Sie mindestens 15 Beitragsjahre. Allein mit den österreichischen Versicherungszeiten hätten Sie keinen Anspruch auf eine Alterspension in Österreich, weil Sie damit nicht auf die erforderlichen 15 Jahre kommen.
Da zwischen Österreich und Australien aber ein Vertrag für die Pensionsversicherung besteht, können wir die australischen Zeiten für Ihren Anspruch auf österreichische Alterspension anrechnen. Sie haben damit insgesamt mehr als 15 Jahre und erhalten eine Alterspension in Österreich.
Umgekehrt können Sie
auch für eine Pension im Ausland die österreichischen Zeiten anrechnen lassen. Erfüllen
Sie die Voraussetzungen im Ausland, erhalten Sie auch eine ausländische Pension. Bitte beachten Sie, dass im
Ausland unterschiedliche Mindestversicherungszeiten und
Altersgrenzen als in Österreich gelten können.