Grundsätzlich beträgt der Beitrag zur Weiterversicherung in der Krankenversicherung 7,65 Prozent der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage von EUR 6.090,00.
Ist es Ihnen aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Lage nicht möglich, Beiträge in dieser Höhe zu leisten, können Sie die Herabsetzung der Beitragsgrundlage beantragen.
Eine
Herabsetzung ist maximal bis zur Mindestbeitragsgrundlage von EUR 446,81 oder
möglich. Legen Sie dem Antrag entsprechende Nachweise bei.
Nähere
Informationen über die Beiträge und Beitragsgrundlagen finden Sie unter
Mindestbeiträge und Höchstbeiträge .
Beginn der Herabsetzung
Stellen Sie den Antrag auf Herabsetzung gleichzeitig mit Ihrem Antrag auf Weiterversicherung, aber innerhalb der sechsmonatigen Antragsfrist, beginnt die Herabsetzung mit dem Beginn der Weiterversicherung. Beantragen Sie die Herabsetzung der Beitragsgrundlage später, beginnt sie mit dem Monat nach Antragstellung.
Dauer der Herabsetzung
Die
Herabsetzung der Beitragsgrundlage gilt jeweils bis zum Ablauf des folgenden Kalenderjahres.
Beispiel: Die Antragstellung ist am 7. März 2018. Die herabgesetzte Beitragsgrundlage gilt dann vom 1. April 2018 bis zum 31. Dezember 2019.
Wir informieren Sie rechtzeitig vor dem Wegfall der Herabsetzung und geben Ihnen die Möglichkeit, neuerlich eine Herabsetzung zu beantragen. Stellen Sie keinen weiteren Antrag auf Herabsetzung, werden die Beiträge nach Ende der Herabsetzung von der Höchstbeitragsgrundlage vorgeschrieben.
Schicken Sie bitte den Antrag auf Herabsetzung (siehe Linkbox rechts) an das VersicherungsService Ihrer SVA-Landesstelle.