Unfälle, die einen kausalen Zusammenhang zu Ihrer beruflichen Tätigkeit haben, sind in der Regel Arbeitsunfälle. Nicht nur Unfälle während der tatsächlichen Ausübung der Tätigkeit zählen zu den Arbeitsunfällen, sondern auch andere Situationen, wie z. B.:
- der Weg zum oder vom Arbeitsplatz
- der Weg zum Kindergarten oder zur Schule der Kinder vor oder nach der Arbeit
- die
Einnahme von Mahlzeiten
Was zählt zu den Leistungen der Unfallversicherung?
- Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Maßnahmen wie Werbung, Beratung oder Schulungen können helfen, Unfälle zu verhindern. - Erste-Hilfe-Leistung bei
Arbeitsunfällen
Erste-Hilfe-Kurse und -Ausbildungen werden angeboten, damit bei einem Unfall schnell und bestmöglich geholfen werden kann. - Unfallheilbehandlung
Wenn Sie einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erlitten haben, müssen die Folgen häufig behandelt werden. Leistungen, die in so einem Fall angeboten werden, sind z. B. ärztliche Hilfe, Medikamente, Rollstühle, Krücken oder Behandlungen in Unfallkrankenhäuser oder Rehabilitationszentren. - Rehabilitation
Die Rehabilitation umfasst die im Rahmen der Unfallheilbehandlung vorgesehenen medizinischen Maßnahmen sowie berufliche und soziale Maßnahmen. Medizinische Rehabilitation wird im Rahmen der Unfallheilbehandlung durchgeführt. Zur beruflichen Rehabilitation zählen z. B. Hilfe bei der Arbeitssuche, berufliche Umschulung oder Zuschüsse an potentielle Arbeitgeber. Unter sozialer Rehabilitation versteht man z. B. die behindertengerechte Adaptierung einer Wohnung. - Besondere Unterstützung während der
Unfallheilbehandlung
Der Unfallversicherungsträger kann dem Versicherten oder seinen Angehörigen bei schweren Verletzungsfolgen und langer Behandlungsdauer finanzielle Unterstützung gewähren. - Übergangsgeld während der beruflichen Umschulung
Für die Dauer der Ausbildung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation gibt es ein Übergangsgeld, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. - Versehrtengeld
Für Kindergartenkinder, Schüler und Studenten gibt es nach dem Ende der Behandlung ein einmaliges Versehrtengeld. - Versehrtenrente (Betriebsrente)
Eine Versehrtenrente gleicht finanzielle Nachteile, welche durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit entstanden sind, aus. - Integritätsabgeltung
Wenn Arbeitnehmerschutzvorschriften grob fahrlässig außer Acht gelassen werden und deswegen ein Anspruch auf eine Versehrtenrente gebührt, kann man einmalig einen Geldbetrag – die Integritätsabgeltung – ausbezahlt bekommen.
- Witwenbeihilfe
Stirbt ein in seiner Arbeitsfähigkeit stark beeinträchtigter (= schwerversehrter) Versicherter und hat sein Partner keinen Anspruch auf eine Witwenrente, so erhält der Hinterbliebene Partner einen einmaligen Geldbetrag ausbezahlt.
- Hinterbliebenenrenten
Wenn der Tod eines Versicherten durch einen Arbeitsunfall oder durch eine Berufskrankheit verursacht wird, so gebührt dem Hinterbliebenen eine Witwen-/Witwerrente. Kinder erhalten eine Waisenrente.
- Teilersatz der Bestattungskosten
Stirbt ein Versicherter durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit, so werden die Bestattungskosten teilweise ersetzt.
- Überführungskosten
Wenn es notwendig ist, den Leichnam an den Wohnsitzort des Verstorbenen zu überführen, kann der Unfallversicherungsträger die Kosten übernehmen.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer AUVA Landesstelle. In der Infobox rechts finden Sie einen Link zu den Kontaktdaten der AUVA.