Sie haben die Wahl und können selbst bestimmen, in welche Klasse
eines Krankenhauses Sie aufgenommen werden möchten. Entweder entscheiden Sie
sich für die allgemeine Gebührenklasse oder aber für die Sonderklasse. Ohne Ihre
Zustimmung oder gegen Ihren ausdrücklichen Wunsch kann eine Unterbringung auf
der Sonderklasse unter Berechnung der höheren Kosten keinesfalls erfolgen.
Wenn Sie sich für die allgemeine Gebührenklasse
entscheiden, so müssen Sie nur bei der Aufnahme Ihre Versicherungsnummer angeben.
Das Krankenhaus fordert dann von der SVA die „Versichertenzuständigkeitserklärung“
an. Damit wird die Kostenübernahme durch die Sozialversicherung bestätigt.