Pensionsversicherungs-Unterstützungsfonds (PV-Unterstützungsfonds)
- Pensionisten der Gewerblichen Sozialversicherung können bei ständigem Wohnsitz im Inland Unterstützungen aus den Mitteln des Unterstützungsfonds beantragen.
- Eine einmalige freiwillige Unterstützung wird in besonderen Situationen bzw. bei Härtefällen gewährt. Dabei werden die Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragsstellers berücksichtigt.
- Unterstützungsanträge können z. B.
wegen Krankheit, erhöhten Heizkosten und außergewöhnliche Ausgaben wegen
dringend notwendiger Anschaffungen gestellt werden.
Auf Unterstützungen besteht kein Rechtsanspruch.
Seniorentarif bei der Bundesbahn
Mit der VORTEILScard erhalten Sie bei Bahnfahrten ermäßigte Tarife. Die VORTEILScard für Senioren können Frauen und Männer ab dem 63. Geburtstag lösen. Unabhängig vom Alter können Menschen mit Behinderung bzw. Bezieher von Pflegegeld eine Fahrpreisermäßigung erhalten, wenn sie den Behindertenpass vorlegen. Dieser muss die Zusatzeintragung „Kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ beinhalten. Für die Ausstellung dieses Nachweises ist das Sozialministeriumservice zuständig.
Auskünfte erhalten Sie
- bei jedem Bahnhof mit Fahrkartenschalter
- beim ÖBB Kundenservice unter 05-17 17 (Ausland +43 5 17 17)
- unter
http://www.oebb.at/
- beim Sozialministeriumservice unter
05-99 88 (Ausland +43 5 99 88) oder im Internet http://www.sozialministeriumservice.at/
Rundfunkgebühren
Wenn Sie eine Pension oder Pflegegeld beziehen und ein geringes Haushaltseinkommen haben, können Sie die Befreiung von den Rundfunkgebühren oder einen Zuschuss zu Ihren Telefonkosten beantragen.
Antragsformulare gibt es bei den Gemeindeämtern.
Nähere Auskünfte bekommen Sie bei
- der Gebühren Info Service GmbH.
GIS-Auskunftsstellen gibt es in Wien, Graz, Innsbruck und Linz oder im Internet
https://www.gis.at/
- telefonisch bei der GIS Service-Hotline
0810 00 10 80 (gebührenpflichtig).
Weitere Beihilfen
Wenn Sie eine Pension beziehen und geringe Einkünfte haben, können Sie darüber hinaus folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
- Mietzinsbeihilfe: Auskünfte bekommen Sie bei Ihrem Finanzamt.
Wohnbeihilfe: Auskünfte bekommen Sie vom Amt der Landesregierung.