Sie können sich jederzeit über den aktuellen Stand Ihres Pensionskontos informieren. Besitzen Sie einen FinanzOnline-Zugang oder eine Handysignatur, können Sie das Pensionskonto online einsehen. Den Online-Einstieg finden Sie unter www.neuespensionskonto.at. Können oder wollen Sie den Online-Einstieg nicht nutzen, senden wir Ihnen auf Wunsch gerne eine Information über den Stand Ihres Pensionskontos zu.
Die Kontomitteilung ist unverbindlich und enthält für das jeweils vergangene Kalenderjahr:
- den aktuellen Kontostand (Gesamtgutschrift)
- die Jahressumme der Beitragsgrundlagen
- die Teilgutschrift
- die geleisteten Beiträge
Beitragsgrundlagen im Pensionskonto
Für jede Versicherungszeit wird im Pensionskonto eine Beitragsgrundlage für die Pensionsermittlung gespeichert (siehe Tabelle). Beitragsgrundlagen erwerben Sie durch die Zahlung von Pensionsversicherungsbeiträgen, z. B. für Zeiten einer Erwerbstätigkeit oder einer freiwilligen Versicherung. Beitragsgrundlagen erhalten Sie auch für bestimmte Zeiten, für die Sie selbst keine Beiträge zur Pensionsversicherung leisten, z. B. Kindererziehungszeiten, Präsenz- und Zivildienstzeiten, Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs.
Die folgende
Tabelle zeigt die wichtigsten Versicherungszeiten mit den entsprechenden Beitragsgrundlagen: |
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Versicherungszeiten auf Grund von | Beitragsgrundlage |
Erwerbstätigkeit | Einkommen, von dem die Beiträge bezahlt werden |
Kindererziehung | EUR 1.864,78 |
Präsenz-, Zivil-, Auslands- und Ausbildungsdienst | EUR 1.864,78 |
Krankengeld | Bemessungsgrundlage für das Krankengeld |
Rehabilitationsgeld
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Bemessungsgrundlage für das Krankengeld |
Wiedereingliederungsgeld ab 7.2017 | Bemessungsgrundlage für das Krankengeld abzüglich des auf Grund der Wiedereingliederungsteilzeit herabgesetzten Entgelts |
Wochengeld |
Leistungshöhe |
Übergangsgeld | Leistungshöhe |
Arbeitslosigkeit | 70 % der Bemessungsgrundlage des täglichen Arbeitslosengeldes |
Notstandshilfe | 92 % von 70 % der Bemessungsgrundlage des täglichen Arbeitslosengeldes |
Pflegekarenzgeld | EUR 1.864,78 |
Pflegeteilzeit | aliquotes Pflegekarenzgeld |
Umschulungsgeld | EUR 2.266,20 |
Auch für Versicherungszeiten aufgrund einer freiwilligen Versicherung werden dem Pensionskonto Beitragsgrundlagen gutgeschrieben. Die Höhe der Beitragsgrundlage hängt von der Art der freiwilligen Versicherung ab.
Aktueller Kontostand
Alle Beitragsgrundlagen eines Kalenderjahres werden zusammengezählt (= Jahressumme der Beitragsgrundlagen). Die Summe wird mit dem Kontoprozentsatz multipliziert. Der Kontoprozentsatz beträgt 1,78 Prozent und ist gesetzlich festgelegt. Das Ergebnis aus Jahressumme der Beitragsgrundlagen mal Kontoprozentsatz wird dem Pensionskonto gutgeschrieben (= Teilgutschrift).
Um Geldwertänderungen auszugleichen, werden die Gutschriften vergangener Kalenderjahre aufgewertet und mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres zusammengezählt. Das Ergebnis ist die Gesamtgutschrift.
Die Gesamtgutschrift, geteilt durch 14, ergibt den aktuellen Pensionswert zum Regelpensionsalter, wenn keine weiteren Versicherungszeiten erworben werden. Abschläge (bei vorzeitigem Pensionsantritt) und Zuschläge (bei späterem Pensionsantritt) sind im Pensionskonto nicht ersichtlich. Für die Berechnung krankheitsbedingter Pensionen gelten Sonderbestimmungen.
In Summe werden Beitragsgrundlagen maximal bis zur Jahreshöchstbeitragsgrundlage (EUR 73.080,00) im Pensionskonto berücksichtigt. Beiträge darüber werden spätestens bei Anfall der Pension rückerstattet. Auf Antrag erfolgt eine frühere Rückerstattung.
Beispiel: Beitragsgrundlagen 2013
- Aufwertung der Gesamtgutschrift des Vorjahres
1.799,88 € x 1,0220 = 1.839,48 € - Summe der Beitragsgrundlagen x Kontoprozentsatz =
Teilgutschrift
27.766,00 x 1,78 % = 494,23 € - Aufgewertete Gesamtgutschrift des Vorjahres +
Teilgutschrift = Gesamtgutschrift des aktuellen Jahres:
1.839,48 € + 494,23 € = 2.333,71 €
Das Pensionskonto zeigt den aktuellen Pensionswert an. Ihre künftige Pension und die Entwicklung Ihres Pensionskontos können Sie mit dem Pensionskontorechner abschätzen.